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Spartipps & Finanzen in der Elternzeit

Elternzeit

Wer eine Familie plant, der beschäftigt sich meistens auch mit finanziellen Fragen rund um die Elternzeit. Hier gibt es verschiedenste Sparpotenziale und Unterstützungsmöglichkeiten – aber auch einige Fallstricke. Ein paar besonders wissenswerte Themen haben wir hier für angehende Eltern zusammengestellt:

Mutterschaftsgeld

Während der Zeit des Mutterschutzes können Frauen unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld erhalten. Für den Antrag wird eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichem Entbindungstermin benötigt, die ab der 33. SSW (Schwangerschaftswoche) vom Frauenarzt ausgestellt wird. Damit kann das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt werden, sofern das Nettoeinkommen innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz mindestens 390,- Euro betragen hat (Stand 2018). Liegt das monatliche Nettogehalt darüber, so kommt zum Ausgleich noch der Arbeitgeberzuschuss hinzu.

Elterngeld Plus

Bis zu 14 Monate lang können Eltern ab der Geburt Basiselterngeld erhalten. Das Elterngeld Plus dagegen wird über einen längeren Zeitraum hinweg ausbezahlt. Es ist meistens sinnvoll für Eltern, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Generell sind bis zu 30 Wochenstunden Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld erlaubt. Wichtig: Das Elterngeld beantragen sollte man innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt.

Gewerbe / Nebengewerbe

Für angehende Eltern mit Gewerbe ist es wichtig zu wissen, dass der Bemessungszeitraum für das Elterngeld bei Gewerbetätigkeit (auch Nebengewerbe) ein anderer ist, als bei einem reinen Angestelltenverhältnis. Während für Angestellte das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, gilt für Selbstständige (auch bei Mischeinkünften) der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Sofern Spielraum bzgl. der Einkommensgestaltung besteht (z.B. Zeitpunkt von Einnahmen und Ausgaben), kann das bei der Familienplanung frühzeitig berücksichtigt werden.

Lohnsteuerklasse

Bei verheirateten Paaren kommt es nicht selten vor, dass die Frau Lohnsteuerklasse V hat, um damit das Nettoeinkommen der Familie zu erhöhen. Auf das Elterngeld kann sich das schnell negativ auswirken. Ein Wechsel der Steuerklasse zum richtigen Zeitpunkt kann dazu verhelfen, viel Geld zu sparen. Es lohnt sich, frühzeitig einen Blick auf die Lohnsteuerklassen zu werfen, ggf. mit der Hilfe vom Steuerberater.

Familienversicherung

Sofern bei Ehepaaren beide Partner in der gesetzlichen Kasse versichert sind, können die Kinder betragsfrei familienversichert werden. Das Gleiche gilt für die Eltern während Mutterschutz oder Elternzeit.

Kinderzuschlag

In Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld den sog. Kinderzuschlag zu beantragen. Dieser richtet sich an Eltern, die mit ihrem Einkommen nur den Eigenbedarf abdecken können, jedoch nicht den Bedarf ihrer Kinder. Um den Kinderzuschlag zu erhalten muss bei den Eltern eine vorgegebene Mindest-, sowie Höchsteinkommensgrenze zutreffen.

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(Beitragsfoto: © 3907349 / Pixabay)

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